Kein "G-Nachweis" mehr an den Bahnen erforderlich.
Aktuell keine FFP2 Masken-Pflicht! Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
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Ausgeschlossen von der Nutzung der Hornbahn sind
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (ausgenommen medizinisches- und Pflege-Personal mit geschütztem Kontakt) oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen.