Welche Maßnahmen gelten an der Hornbahn Hindelang?
Maskenpflicht
Aktuell keine FFP2 Masken-Pflicht! Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
Mindestabstand
Derzeit ist kein Mindestabstand erforderlich.
2G-Regel
Kein "G-Nachweis" mehr an den Bahnen erforderlich.
Aktuell keine FFP2 Masken-Pflicht! Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
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Ausgeschlossen von der Nutzung der Hornbahn sind
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (ausgenommen medizinisches- und Pflege-Personal mit geschütztem Kontakt) oder Personen, die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen.
Lenkungsmaßnahmen
Das Anstehen im Kassenbereich und vor den Gondeln wird durch Lenkungsmaßnahmen wie Geländer, Seile oder andere räumliche Trennungen sowie durch entsprechende Beschilderung klar geregelt. Es gilt die Einbahnregelung. Der Ein- und Ausstieg erfolgen unter Aufsicht eines Mitarbeiters.
Weitere Hygienemaßnahmen
- Beim Eintritt werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt auf das Notwendigste beschränkt. Kontaktlose Bezahlung ist an allen Kassen möglich und wird empfohlen.
- Kontaktflächen und sanitäre Einrichtungen werden regelmäßig gereinigt.
- Mitarbeiter/innen der Hornbahn sind über den richtigen Umgang mit Maskenschutz und allgemeinen Hygienevorschriften geschult.
- Die Fenster der Gondeln sind permanent geöffnet - so wird für eine gute Durchlüftung gesorgt.
Gastronomie
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden empfohlen. Ansonsten keine Einschränkungen mehr in den Gaststätten.